Vansmedia
Inh. Christian Vanselow
Am Bödinger Hof 23
53773 Hennef
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten (nachfolgend auch: „Christian Vanselow“).
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von CHRISTIAN VANSELOW erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die CHRISTIAN VANSELOW mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn CHRISTIAN VANSELOW ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn CHRISTIAN VANSELOW auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von CHRISTIAN VANSELOW
- CHRISTIAN VANSELOW erbringt Beratungs-, Coaching und Agenturdienstleistungen im Bereich der Film- und Videoproduktion für Unternehmen.
- Sofern Coaching- und Beratungsdienstleistungen erbracht werden, schuldet CHRISTIAN VANSELOW keinen konkreten Erfolg (zB Bewerberzahlen und tatsächliche Einstellungen).
- Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch CHRISTIAN VANSELOW, bleibt der Vergütungsanspruch von CHRISTIAN VANSELOW unberührt.
- Der Kunde hat die Leistungserbringung von CHRISTIAN VANSELOW durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere CHRISTIAN VANSELOW die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von CHRISTIAN VANSELOW zur Verfügung stellen.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann CHRISTIAN VANSELOW aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
- In Bezug auf die von CHRISTIAN VANSELOW zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht CHRISTIAN VANSELOW in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
- CHRISTIAN VANSELOW ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
- Kosten und Spesen in Bezug auf Dreharbeiten (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller, Genehmigungen, etc) sind nicht Bestandteil der Vergütung von Christian Vanselow. Diese Kosten werden im Angebot gegenüber dem Kunden jedoch regelmäßig ausgewiesen, sind aber nicht verbindlich. Etwaige Abweichungen hat der Kunde zu tragen.
- CHRISTIAN VANSELOW darf den Kunden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsende in jedem Medium als Referenz benennen und dafür auch aktuelle Logos des Kunden verwenden (zB von dessen aktueller Webseite).
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
- Sofern CHRISTIAN VANSELOW für den Kunden eine abnahmepflichtige Leistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-10.
- CHRISTIAN VANSELOW kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
- Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
- Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. CHRISTIAN VANSELOW kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber CHRISTIAN VANSELOW nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und CHRISTIAN VANSELOW überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
- Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist CHRISTIAN VANSELOW verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von CHRISTIAN VANSELOW zur Mängelbeseitigung sind vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung nach Zeitaufwand zu vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.
- CHRISTIAN VANSELOW ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
- Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird CHRISTIAN VANSELOW dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
- Die abzunehmende (Teil-)Leistung von CHRISTIAN VANSELOW gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von CHRISTIAN VANSELOW hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
- Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
- Der Vertragsschluss zwischen CHRISTIAN VANSELOW und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
- Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von CHRISTIAN VANSELOW eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
- Die Preise, die von CHRISTIAN VANSELOW angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Bezahlung der Leistungen von CHRISTIAN VANSELOW erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von CHRISTIAN VANSELOW ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von CHRISTIAN VANSELOW ist anders lautend. Eine CHRISTIAN VANSELOW erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
- Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde CHRISTIAN VANSELOW nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
- CHRISTIAN VANSELOW stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
- Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an CHRISTIAN VANSELOW zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
- Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.
- Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
- Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oder Dienstvertragsrecht werden ausgeschlossen.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
- Fristen für die Leistungserbringung durch CHRISTIAN VANSELOW beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei CHRISTIAN VANSELOW eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei CHRISTIAN VANSELOW vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält CHRISTIAN VANSELOW sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber CHRISTIAN VANSELOW in Verzug, ist CHRISTIAN VANSELOW berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. CHRISTIAN VANSELOW wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
- CHRISTIAN VANSELOW wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. CHRISTIAN VANSELOW ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
- Auf Anforderung des Kunden wird CHRISTIAN VANSELOW innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
- Ist CHRISTIAN VANSELOW gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von CHRISTIAN VANSELOW unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
- CHRISTIAN VANSELOW und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen CHRISTIAN VANSELOW und dem Kunden.
- Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von CHRISTIAN VANSELOW (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von CHRISTIAN VANSELOW zu wahren. CHRISTIAN VANSELOW ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von CHRISTIAN VANSELOW innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
§ 10 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.
- Zusätzliche Nutzungsbestimmungen die über den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen sind solche, die im Dienstleistungsvertrag angegeben sind sofern dies der Fall ist.
- Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die CHRISTIAN VANSELOW nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
- Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an CHRISTIAN VANSELOW über.
- Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
- Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist CHRISTIAN VANSELOW nicht zur Überlassung von Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.
§ 11 Haftung
- CHRISTIAN VANSELOW haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CHRISTIAN VANSELOW nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. - In den Grenzen nach Absatz 1 haftet CHRISTIAN VANSELOW nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Widerrufsrecht
- Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz kein Widerrufsrecht zu. CHRISTIAN VANSELOW räumt ein solches auch nicht anderweitig ein.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von CHRISTIAN VANSELOW maßgebend.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von CHRISTIAN VANSELOW. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von CHRISTIAN VANSELOW.
AGB Stand: 11.07.2021 ©
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